PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur |
Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind verpflichtet, der Bundesnetzagentur neu in Betrieb genommene oder hinsichtlich des Leistungszuwaches erweiterte PV-Anlagen zu melden. Der Netzbetreiber ist andernfalls für den Zeitraum des Meldeversäumnisses lediglich zur Entrichtung einer reduzierten Vergütung des eingespeisten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet. Das PV-Meldeportal ermöglicht die Meldung von PV-Anlagen an die Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur versendet an die Anlagenbetreiber nach Übernahme der Daten per Post eine schriftliche Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben und der Registrierungsnummer als Kennzeichnung für die Datenmeldung. Diese Registrierungsbestätigung kann dem Netzbetreiber als Nachweis über die erfolgte Meldung durch den Anlagenbetreiber vorgelegt werden. |